Barrierefreie Website mit TYPO3
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), mit dem Österreich den European Accessibility Act umsetzt. Es verpflichtet unter anderem Online-Shops, Bank- und Buchungsdienste zu barrierefreien Websites, öffentliche Stellen sind es schon länger. Wir prüfen Ihre TYPO3-Installation im Code, setzen die Maßnahmen um und halten den Stand im Betrieb. Maßstab ist WCAG 2.2 in Stufe AA.
Barrierefreiheit beginnt im Template
Die meisten Barrieren entstehen nicht in einzelnen Texten, sondern im Gerüst der Website: Überschriften in falscher Reihenfolge, Menüs, die sich nicht mit der Tastatur bedienen lassen, fehlende Fokusmarkierungen, Formulare ohne verbundene Beschriftung, Farben mit zu wenig Kontrast. Wer das im Template behebt, behebt es auf jeder Seite auf einmal.
In TYPO3 lässt sich vieles so anlegen, dass die Redaktion es gar nicht falsch machen kann: Alternativtexte als Pflichtfeld, Überschriftenebenen, die das Inhaltselement vorgibt, Farben, die nur in geprüften Kombinationen zur Wahl stehen. Im Team arbeiten vier zertifizierte Web Accessibility Experts (WAEX).
Barrierefreiheit in vier Paketen
Ein Sport-Dachverband wollte seine Website nicht in einem großen Projekt umbauen, sondern im laufenden Betrieb Schritt für Schritt barrierefrei machen. Am Anfang stand ein Basis-Check. Danach folgten vier aufeinander aufbauende Maßnahmenpakete, jedes mit eigener Liste und Abnahme.
Der Vorteil dieses Wegs: Das Budget verteilt sich, die wichtigsten Barrieren verschwinden zuerst. Die Website bleibt dabei die ganze Zeit online.
Bestehende Website barrierefrei machen
Nicht jede Website braucht einen Relaunch, um barrierefrei zu werden. Oft lässt sich eine bestehende TYPO3-Website im laufenden Betrieb nachrüsten. Wie viel Arbeit im Template steckt und wie viel in den Inhalten, zeigt eine Prüfung nach WCAG.
Wir beginnen mit einer Bestandsaufnahme, beheben zuerst die Fehler mit der größten Wirkung und weisen Ihre Redaktion in TYPO3 ein, damit neue Inhalte von Anfang an barrierefrei sind.
Barrierefreiheitsgesetz in Österreich: wer betroffen ist
Österreich setzt den European Accessibility Act mit dem Barrierefreiheitsgesetz um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, etwa im elektronischen Geschäftsverkehr und bei Bankdienstleistungen. Für öffentliche Stellen gilt das Web-Zugänglichkeits-Gesetz bereits seit 2019. Technischer Maßstab ist jeweils die Norm EN 301 549, die auf WCAG 2.1 in Stufe AA verweist. Wir prüfen nach der neueren Fassung WCAG 2.2 in Stufe AA. Sie baut auf 2.1 auf und ergänzt einige Kriterien, eine Website nach 2.2 erfüllt damit auch 2.1.
Ob und wie Ihre Website betroffen ist, klären Sie am besten rechtlich. Für strategische Beratung und allgemeine Schulungen zur Barrierefreiheit empfehlen wir unsere Schwestermarke Earlybird (externer Link) im selben Haus; die technische Umsetzung in TYPO3 und die Einweisung Ihrer Redaktion übernehmen wir.
Ablauf
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Prüfung
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Maßnahmenplan
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Umsetzung
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Betrieb
Häufige Fragen zur Barrierefreiheit
Reicht ein Overlay-Plugin für Barrierefreiheit?
Nein. Overlays legen eine Schicht über die Seite, die Ursachen im Code bleiben aber bestehen. Wir setzen an Templates und Inhaltselementen an, dort wirkt jede Korrektur auf allen Seiten.
Müssen bestehende Inhalte neu erstellt werden?
Selten. Die meisten Maßnahmen betreffen Templates und Inhaltselemente. Wo Inhalte nachgebessert werden müssen, etwa fehlende Alternativtexte, bekommt die Redaktion eine konkrete Liste.
Ist meine Website vom Barrierefreiheitsgesetz betroffen?
Das hängt von Ihren Produkten und Dienstleistungen ab; klären Sie das am besten mit Ihrer Rechtsberatung. Strategische Beratung und allgemeine Schulungen zur Barrierefreiheit bietet Earlybird, die Umsetzung in TYPO3 und die Einweisung Ihrer Redaktion übernehmen wir.
Lässt sich Barrierefreiheit mit einem Upgrade verbinden?
Ja, und das lohnt sich. Bei einem Upgrade fassen wir die Templates ohnehin an, die Barrierefreiheit kommt dann ohne doppelten Aufwand mit.